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Mandantenbrief 1-2013

der Anwaltsgemeinschaft „Am Konzerthaus“ Flint, Heinz & Sträter

Guten Tag.
Heute wollen wir damit beginnen, Ihnen unsere seit September 2011 bestehende Bürogemeinschaft und ihr Leistungsprofil vorzustellen. Wir haben diese Kooperation organisiert, um unseren Mandantinnen und Mandanten ein Optimum an Leistungsvielfalt aus einer gemeinsamen Hand bieten zu können. Künftig werden wir Sie auf diesem Wege über interessante und nützliche Neuigkeiten aus dem Rechtsalltag und aus unserer Gemeinschaft informieren.

Rechtsanwalt, Mediator und Notar Gerd Flint

  • Vertrags- und Schadensrecht
  • erbrechtliche Auseinandersetzungen und Vermögensregelungen
  • Notarielle Vertragsgestaltung und -beurkundung wie Grundstücksübertragungen, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Letztwillige Verfügungen (Testamente), Vorsorgevollmachten, Gesellschaftsverträge mit elektronischem Rechtsverkehr zu den Registergerichten
  • Mediation & „Cooperative Praxis“

Rechtsanwältin, Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht Barbara Heinz

  • Trennungs- und Scheidungsmanagement, Unterhalt, Vermögen, Zugewinn, Steuern, Kinder, Altersvorsorge, Rentenausgleich, Elternunterhalt (Eltern im Heim), Betreuungsrecht
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften
  • internationales Familienrecht
  • Mediation
  • allgemeines Zivilrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt und Mediator Wolfgang Sträter

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Medizinrecht
  • Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht
  • Verkehrsrecht
  • Pferderecht; Unternehmensberatung

Bei unserer Tätigkeit gehen wir als "Fachleute" davon aus: Sie sind unser Auftraggeber/unsere Auftraggeberin! Wir sind Ihre „Dienstleister“. Sie schildern uns Ihre Anliegen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihr Problem mit Ihnen zu erörtern. Ihre Autonomie ist die Basis für eine fruchtbare Ausübung des uns erteilten Mandats. Dafür bringen wir unser Fach- und Erfahrungswissen ein, so verständlich und transparent wie eben möglich.
Sprechen Sie uns daher an, denn: „Wer nicht fragt, bekommt keine Antworten!“


Interessante Neuigkeiten

  • Zum 1. Januar 2014 werden neue Regelungen zum Prozesskosten- und Beratungshilferecht in Kraft treten. Die Voraussetzungen, unter denen diese finanziellen Leistungen des Staates erbracht werden, wurden vom Gesetzgeber verschärft. Für Verfahren, die noch in diesem Jahr beginnen, gilt noch das alte Recht !!
  • Am 20.09.2013 hat der Bundesrat das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ verabschiedet. Es richtet sich gegen das sog. Unwesen bei Abmahnungen. Danach sind künftige Klagen wegen Urheberrechtsstreitigkeiten am Wohnsitz des Beklagten zu erheben. Bisher konnte nahezu an allen Gerichten in der BRD geklagt werden, was für die Beklagten mit erheblichen Nachteilen verbunden war. Alle Bundesländer haben bestimmten Amts- und Landgerichten Sonderzuständigkeiten zugewiesen.
  • Am 1. Juli 2013 haben sich die maßgeblichen Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c ZPO geändert. Die neue Tabelle gilt bis zum 30. Juni 2015. (www.bmj.de/.../Pfaendungsfreigrenzen_fuer_Arbeitseinkommen_Juli_2013)


Bei Fragen zu diesen Themen – sprechen Sie uns an!



Aktuelle Urteile

Landgericht Leipzig, Urteil vom 26.07.2013 – 8 O 3495/12

Dieses Urteil beschäftigt sich mit der Frage der Gestaltung von Internetseiten, die Leistungen/Waren ausschließlich für Geschäftsleute (gewerblich) anbieten. Das Landgericht macht deutlich, dass auf Internetangebote, die dies nicht klar und transparent darstellen, die Verbraucher schützenden Vorschriften anwendbar sind. Dieses Urteil bezieht sich nur auf wahrheitsgemäße Angaben des „Bestellers“ in der Rubrik „Firmenname“. Wahrheitsgemäße Angaben sind daher wichtig, um zusätzliche Schutzrechte zu erhalten.

 


Freundliche Grüße

Gerd Flint, Barbara Heinz, Wolfgang Sträter

 

 

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