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Pferdesteuer in Hessen noch nicht "vom Tisch"

Unter dem Aktenzeichen -  5 C 2008/13.N - wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof am 17. Dezember 2014 festgestellt, dass die Satzung der Stadt Bad Sooden-Allendorf über die Erhebung der Pferdesteuer rechtmäßig sei.

Bedauerlicherweise hat der Hess. VGH keine Revision zugelassen. Nur im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht kann jetzt versucht werden, diese Satzung zu Fall zu bringen. Dieses Rechtsmittel wurde von der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) eingelegt. Die Entscheidung des Hess. VGH erging im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung. Die Gegner dieser Steuer konnten daher ihre Argumente dem Gericht auch nicht mündlich erläutern oder verdeutlichen, obwohl noch immer erhebliche und m.e. verfassungsrechtliche Gründe gegen die Rechtmäßigkeit einer derartigen Steuer sprechen. Man wird abwarten müssen, wie das Gericht diese Entscheidung im Einzelnen begründet hat. Die Urteilsgründe sind gegenwärtig noch nicht veröffentlicht.

Dortmund, den 1. März 2015 - Rechtsanwalt Wolfgang Sträter

 

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