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Mediation

Als These stelle ich Ihnen zu Beginn dieser Seite eine Aussage von Prof. Breidenbach vor, die Sie bitte für sich beantworten wollen:

Es gibt nicht den statischen Konflikt, der schließlich einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt wird, sondern ein dynamisches, sich ständig veränderndes Konfliktgeschehen, das auch durch die Einschaltung eines Gerichtes nicht zum Sachverhalt erstarrt.

In der gerichtlichen Auseinandersetzung führt ein Konflikt im Regelfall jedoch zu folgenden Konsequenzen:

  • Zwang zur Sachverhaltskonzentration -> „Streitgegenstand"
  • Verrechtlichung:
  • Reduktion der komplexen Realität auf den subsumtionsfähigen Sachverhalt
  • Ausblenden von Interessen, Bedürfnissen, Emotionen usw.

Daher stellt sich fast zwangsläufig folgende Frage:
„Wie läßt sich diese zwangsläufige Folge einer gerichtlichen Konfrontation vermeiden?"

Eine mögliche Antwort, die ich Ihnen gerne vorstellen möchte, und die sich in den USA und anderen Ländern bereits als ernstzunehmende Alternative durchgesetzt hat, lautet:
„Durchführung einer Mediation anstelle, vor oder während einer gerichtlichen Konfrontation!"

Bei der Mediation geht es schlicht um „Neutrale Vermittlung" zwischen Streitparteien und es geht um „Privatautonomie" und „Selbstverantwortlichkeit" bei der Lösung von Konflikten.

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten, durch Einschaltung eines geschulten, neutralen Dritten, der die Konfliktparteien unterstützt, eigenverantwortlich, zukunftsorientierte, von den Parteien akzeptierte Problemlösungen zu entwickeln und zu fixieren.

Mediation will:

  • Lösungen zum Nutzen aller Beteiligten
  • Zukunftsweisende Konfliktlösung für ein weiteres Miteinander
  • Unterstützung der Eigenverantwortung
  • Hilfe bei der Gestaltung künftiger Konfliktprozesse
  • Gegenüber Gerichtsverfahren
  1. Zeit ersparen
  2. Geld ersparen
  3. Nerven ersparen

Mediation als außergerichtliche Streitbeilegung ist zwischenzeitig durch Gesetze und Rechtssprechung anerkannt.

  • Anerkennung in ARB von Rechtsschutzversicherern
  • Anerkenung als Abrechnungsfähige anwaltliche Tätigkeit RVG
  • Möglichkeit der Aussetzung von gerichtlichen Verfahren für Mediation
  • Aufnahme von Mediationsklauseln in Vertragswerken
  • Einführung von Schlichtungs- und Gütestellen in NRW und bei IHK´s, Schulen, Unternehmen, Behörden, usw.

Lassen Sie mich nun die Grundprinzipien vorstellen, die jeder Mediation zugrunde liegen:

  • Selbstverantwortlichkeit der Konfliktparteien
  • Freiwilligkeit hinsichtlich der Durchführung der Mediation
  • Offenheit der Ergebnisse/Lösungen
  • Informiertheit der Parteien
  • Vertraulichkeit des Prozesses
  • Neutralität des Mediators

Nachdem Sie nun etwas genauer wissen, was die Mediation will und auf welchen Prinzipien sie fußt, möchte ich im folgenden kurz einen möglichen Ablauf einer Mediation skizzieren:

1. Einleitungsphase Parteien überlegen sich Konflikt durch Mediation zu lösen und suchen einen geeigneten Mediator

2. Vorbereitungsphase Der Mediator wird aktiv

  • Kontaktaufnahme mit Parteien
  • Klärung von Motivation und Erwartung
  • Aufklärung über Mediation
  • Eignungsprüfung
  • Kostenklärung
  • Mediationsvereinbarung (Verfahrens/Verhaltensordnung)

3. Durchführungsphase Der Prozess wird eröffnet

  • Themenfestlegung
  • Festlegung der Reihenfolge der Themenbehandlung
  • Klärung von Interessen und Bedürfnissen
  • Kreative Lösungssuche
  • Entwicklung und Abwägung der Lösung

4. Implementationsphase
Hier werden nun die gefundenen Lösungen gemeinsam entschieden, ggfs. werden diese von Dritten überprüft, Abschluß eines Mediationsvertrages, ggfs. Erfolgskontrollvereinbarung.

Aus meinen bisherigen Berufserfahrungen bin ich zwischenzeitig davon überzeugt, dass:

  • Mediation umso erfolgreicher ist, je früher Sie im Konflikt etabliert wird. Verhärtete Fronten erschweren die Lösung durch Mediation.
  • Mediation, wenn frühzeitig etabliert, schneller, umfassender, innovativer, vertraulicher und kostengünstiger ist, als die gerichtliche Auseinandersetzung.

Aus diesen und vielen anderen Gründen empfehle ich Ihnen:

  • Machen Sie MEDIATION zu einem gleichrangingen Instrument Ihrer Konfliktlösungsstrategien – es lohnt sich!

Ich berate Sie gerne auf folgenden Mediationsfeldern und führe selbstverständlich auf Wunsch auch entsprechende Mediationen durch:

Schulmediation, Nachbarschaftsmediation, Erbschaftsmediation, politische Mediation, Wirtschaftsmediation, öffentlich-rechtliche Mediation, strafrechtliche Mediation, medizinrechtlich orientierte Mediation und last but not least arbeitsrechtliche Mediation.

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