Telefon  0231 / 52 70 31
  -   e-mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für die pauschale Berechnung von Kindesunterhalt, differnziert nach dem Alter des Kindes und nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltpflichtigen.

Die Richtsätze der ersten Einkommensgruppe entsprechen dem Mindestbedarf eines Kindes gemäß § 1612 a BGB.

Die Tabelle beruht auf Koordinationsgespächen unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommisiion des Deutschen Familiengerichtstages e.V..

Sie wird regelmäßig aktualisiert.

Hier können Sie sich die Tabelle ansehen und/oder herunterladen:

arrow right Düsseldorfer Tabelle 2017

Offcanvas Module

Our themes are built on a responsive framework, which gives them a friendly, adaptive layout