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Mandantenbrief 2-2013

der Anwaltsgemeinschaft „Am Konzerthaus“ Flint, Heinz & Sträter

Sehr geehrte, liebe Mandanten und Mandantinnen.

Mit diesem Brief möchte ich zu aller erst meinen Dank an Sie richten, die Sie unserer Anwaltsgemeinschaft und damit auch mir über viele Jahre vertrauensvoll und treu verbunden sind. Jedoch alles zu seiner Zeit! Dazu gehört auch der Abschied von Aufgaben und Vorhaben, wenn man in die Jahre kommt und Jüngere bereit sind, sie fortzuführen. Bei mir beginnt der berufliche Abschied mit dem Notariat, das ich noch bis zum 30.06.2014 in alter Frische und mit der gewachsenen Erfahrung aus über 28 Jahren notarieller Tätigkeit weiterführen werde. So will es auch die Bundesnotarordnung; mit Erreichung der Altersgrenze ist es genug damit. Eine weise Regelung, möchte ich meinen.

Unabhängig davon werde ich Ihre Anliegen als Rechtsanwalt fortführen, soweit es in meinen Kräften liegt und ich gefragt bin. Es liegt in Ihrer Hand, ob das zu einem Mandat* führt. Im Schwerpunkt werde ich mich weiter beratend und prozessbegleitend engagieren und namentlich als Mediator meine Hilfe anbieten, um aus Krisen und Konflikten herauszufinden, zu einer autonomen Gestaltung Ihrer Lebensverhältnisse – mit Recht! Darüber hinaus suchen wir gerade nach Wegen, wie auch das notarielle Leistungsangebot durch einen jüngeren Kollegen aufgefrischt werden kann. Am gewohnten Ort und getragen von meinen mit Berufs- und Lebenserfahrung reich ausgestatteten Kollegen und unserem tatkräftigem Mitarbeiterteam - ganz in Ihrem Sinne.

Noch ist es ja nicht so weit: bis zum nächsten Sommer dürfen Sie meine Dienste als Notar in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Gibt es etwas, was Sie vielleicht schon länger erledigen wollten – und wäre es jetzt an der Zeit dafür? Dann rufe ich Ihnen zu „carpe diem**“!

In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich und wünsche Ihnen, auch im Namen meiner Kollegen und Mitarbeiterinnen, eine verträgliche Adventszeit, erfüllte Weihnachtstage und ein Glück auf  für das Jahr 2014.

Ihr Gerd Flint

* Mandat aus lat. <mandare> = „aus der Hand geben“
**  lat. „nutze den Tag“, wörtlich „pflücke den Tag“


Anlässlich des „Tatorts“ am 1.12.2013 (ARD, „Happy Birthday, Sarah“) mit dem Nebenschauplatz des Kommissars Sebastian Bootz, welcher verzweifelt versuchte, Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut zu kriegen, eine typische Frage aus dem Beratungsalltag:

Kann mein Partner/meine Partnerin durchsetzen, dass die Kinder bei Vater/Mutter jeweils zeitlich hälftig leben (sog. Wechselmodell, z.B. eine Woche beim Vater, eine Woche bei der Mutter)? Nein! Gegen den Widerstand eines Elternteils nicht. Eine gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells setzt voraus, dass die Eltern in der Lage sind, ihre Konflikte miteinander  einzudämmen, kontinuierlich und kooperativ – an den Bedürfnissen des Kindes ausgerichtet – miteinander zu kommunizieren. Außerdem müssen sie ein einheitliches Erziehungskonzept entwickeln können und die Vorstellungen des/der anderen in Fragen der Erziehung tolerieren.

ABER: Eine vereinzelt gebliebene Entscheidung hatte einmal das Familiengericht Erfurt im Dezember 2012 getroffen. Ein Wechselmodell wurde gegen den Willen der Mutter angeordnet. Das Gericht stellte auf die Qualität des Dissenses (Uneinigkeit) zwischen den Eltern ab. Sehr fragwürdig!

Ihre Barbara Heinz


  1. Zum 1. November 2013 trat das Gesetz über die Schlichtung im Luftverkehr in Kraft. Hiernach haben Fluggäste bei Streitigkeiten bis zu 5.000 Euro bei Verspätungen, Anullierungen, Überbuchungen und auch Gepäckschäden das Recht auf eine kostenlose Schlichtung vor einer Schlichtungsstelle. Es wird abzuwarten sein, ob dieses außergerichtliche Verfahren dem Flugkunden tatsächlich unbürokratische und schnellere Hilfe bei Streitigkeiten mit seiner Fluggesellschaft bietet.

  2. Für Patienten, welche sich regelmäßig im EU-Ausland aufhalten, aber auch für Urlauber im EU-Ausland sind ab sofort alle wichtigen Informationen zu einer Behandlung im Ausland auf der Internetseite www.eu-patienten.de zu finden. Es handelt sich um eine Website des Spitzenverbandes der Krankenkassen und des Gesundheitsministeriums mit umfassenden Informationen.

  3. Für Schadensfälle im Rahmen der demnächst wieder vermehrten Winterdienste im Straßenverkehr hat das OLG Koblenz in einer Entscheidung vom 9. September die Haftung des Halters des Räumfahrzeuges bei der Räumung von Bundesautobahnen auf Verkehr der Gegenfahrbahn erweitert, wenn es dort durch hochfliegende Schnee- und Eisbrocken zu Sachschäden kommt.

  4. Denken sie als Verantwortlicher eines Unternehmens oder eines Vereines an die Umstellung auf SEPA (Single Euro Payments Area) zum 1. Februar 2014. Dies betrifft Lastschriften und Überweisungen. Zu SEPA gehören 33 Länder: Die 28 EU-Staaten sowie Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Aber auch als Verbraucher müssen Sie sich dann auf die internationale Bankkontonummer (IBAN) und - soweit erforderlich - die internationale Bankleitzahl (BIC) einstellen und sie im Zahlungsverkehr verwenden.

 

Ihr Wolfgang Sträter


Sprechen Sie uns an, denn: „Wer nicht fragt, bekommt keine Antworten!“

 

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